Standort Ibbenbüren

Ibbenbüren, den 17. Februar 2022

 

Urgestein legt Ratsmandat nieder

Ludger Bitter: Dem Bürger zugewandt und Engagement für die Stadt

 

Ludger Bitter legt sein Ratsmandat nieder. Nach rund 35 Jahren scheidet damit ein Urgestein aus dem Gremium aus. Für den scheidenden Fraktionsvorsitzenden der UWG IFI rückt Susanne Overmeyer über die Reserveliste der UWG IFI nach. Sie gehörte dem Rat bereits von 2009 bis 2014 an.
Bitter zog 1987 erstmals in den Rat ein, nachdem er bereits drei Jahre als sachkundiger Bürger im Umweltausschuss aktiv war, den er von 1992 bis 1997 als Vorsitzender leitete. Gern erinnert er sich an die Anfänge seiner kommunalpolitischen Tätigkeit unter Stadtdirektor Hans Jacobi und Bürgermeister Heinz Unland. Von Beginn an bewies er sein lösungsorientiertes und pragmatisches Politikverständnis, mit dem er bis heute auf das Bemühen um Ausgleich und Kompromisse setzt. So sorgte er bereits nach kurzer inhaltlicher Einarbeitung mit Gustav Langkamm dafür, dass die Stadt Ibbenbüren 1986 ihren ersten Umweltbericht veröffentlichte.
„Es ist an der Zeit, den Platz frei zu machen für eine jüngere Kraft und dadurch die Arbeit der UWG IFI auch langfristig zu sichern“, begründet der 71-jährige Bitter seine Entscheidung. Vorsitzender Hans-Peter Scheuer zollt Bitter für seinen weitsichtigen Entschluss im Namen der ganzen Wählergemeinschaft großen Respekt. Er bescheinigt ihm darüber hinaus Konsequenz und Gradlinigkeit. 2008 zusammen mit Karl-Heinz Ottenhus und fast zwei Dutzend Mitstreitern, gründeten sie die UWG IFI, deren Fraktionsvorsitztender Bitter bis heute ist. Als unermüdlicher Motor trug er maßgeblich dazu bei, dass die Wählergemeinschaft sich schnell als fester Bestandteil der Kommunalpolitik etablierte.
Besonders am Herzen lag dem scheidenden Ratsherrn stets Ibbenbürens südlichster Stadtteil, in dem er wohnt und für den er sich im besten Sinne als Lobbyist versteht. So rief er 2006 die Dörenther Gespräche ins Leben, aus denen die heutige IG Dörenthe hervorging. Dass die Grundschule im Ort nicht erhalten werden konnte, gehört zu Bitters nicht erreichten Zielen. Ebenso sehr schmerzt ihn, dass es neue Baugrundstücke voraussichtlich erst wieder ab 2025 geben wird und trotz wiederholter Ratsanträge immer noch kein Innenstadt-WC gebaut wurde und dass die Straßenbeleuchtung erst zu einem Drittel auf LED-Technik umgestellt wurde. Dafür wurde der UWG-Antrag aus 2018, das Hospiz finanziell zu unterstützen, jetzt endlich genehmigt.
Unter dem Strich aber überwiegt die Freude über erfolgreiche und stark von Bitter vorangetriebene Initiativen der UWG IFI. Sie führten u.a. zur Gründung der Gesamtschule, zum geplanten Neubau eines Kombibads, zur Einführung einer Gestaltungssatzung und damit Bewahrung des Stadtbildes sowie zur Einführung einer Starkverschmutzerabgabe, die den Normalbürger bei den Abwassergebühren entlastet. Sehr persönliche Anliegen waren und sind Ludger Bitter das Anbringen einer Gedenktafel für Ibbenbürener Bürger, die in der Pogromnacht 1938 von Nazis getötet wurden und die Benennung einer Straße nach einem jüdischen Mitbürger.
Ludger Bitter tritt zwar in die zweite Reihe, aber nicht vollständig von der kommunalpolitischen Bühne ab. Sowohl der UWG IFI, als auch der Kreis-UWG wird er sich als sachkundiger Bürger weiterhin engagieren. Dabei wird er seinem Grundsatz treu bleiben, dass Politik konstruktiv und dem Bürger zugewandt sein muss.

 

Zurück zur Homepage.

 

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Schreiben Sie einen Kommentar hier!

 

Ibbenbüren, den 8. März 2021

 

Baumschutzsatzung wurde mehrheitlich beschlossen

UWG IFI-Fraktion fordert andere Umsetzung

 

Die haushaltstechnische Umsetzung einer Baumschutzsatzung ist mit Zustimmung der SPD, der Grünen und des Bürgermeisters im Rat beschlossen worden.

 

2008 wurde erstmals ein Antrag der Grünen auf eine Baumschutzsatzung gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde. Mit den Vorgaben in der jetzigen Entwurfsfassung einer Baumschutzsatzung entsteht mit Zustimmung des Bürgermeisters für die Verwaltung ein überbordender Verwaltungsakt, der auch mit Umweltschutzgründen nicht zu rechtfertigen ist.

 

Sollte eine Baumschutzsatzung in dieser Form umgesetzt werden, bedeutet dies eine erhebliche Eingriffssituation in die Verfügungsrechte privater Baumeigentümer. Darüber hinaus wird die Satzung bewirken, dass noch vor deren Inkrafttreten, jetzt schnell noch Bäume gefällt werden, um eine verwaltungskonforme Behinderung zu vermeiden.

 

Die Genehmigungsgebühren für die Entfernung EINES Baumes belaufen sich z.Zt. auf rd. 85,00 €. Die Kosten für die Erstellung und Umsetzung der Baumschutzsatzung betragen rd. 50.000 € und die laufenden zusätzlichen Personalkosten für die Einhaltung der Satzung sind mit rd. 42.000 € pro Jahr – Tendenz steigend – laut Verwaltungsvorlagen angesetzt.

 

Festzuhalten bleibt, dass seit dem ersten Antrag ibb-weit keine wilden Abholzungen festgestellt werden konnten. Der Bürger, dem bei einer geplanten baulichen Maßnahme, ein Baum im Wege steht, muss künftig einen schriftlichen Antrag auf dessen Fällung in der Verwaltung stellen, unter Beachtung sämtlicher Auflagen.

 

Die UWG IFI unterstützt selbstverständlich den Schutz von Natur und Bäumen und insbesondere auch von Obstbaumalleen voll und ganz. Jedoch muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein und Kosten von 50.000 € sollten deshalb einmalig direkt in Baumanpflanzungen und die zu erwartenden Personalkosten von rd. 42.000 € jährlich z.B. in den Aufbau eines Waldes investiert werden, denn davon hätte auch die nächste Generation Klimaschutzvorteile. Die UWG IFI-Fraktion fordert diese nachhaltige Umsetzung des Beschlussvorschlags.

 

Lesen Sie den gesamten Beitrag, auch als pdf-Download hier!

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema!

 

Zurück zur Homepage.

Ibbenbüren, den 9. September 2020

 

Gemeinsam Masterplan City-Entwicklung erarbeiten

UWG IFI möchte Urbanität der Innenstadt langfristig sichern

 

Den auffällig vielen Leerständen und vakanten Mietverhältnissen von Geschäftsräumen in Ibbenbüren, die höchst wahrscheinlich wegen der Corona-Krise noch zunehmen werden, muss

dringend entgegengewirkt werden. Das ist nach Überzeugung der UWG IFI die Grundlage für jede positive Stadtentwicklung. Die Wählergemeinschaft hält es für ein Versäumnis der Verwaltungsspitze, keine Vorschläge für eine geordnete Konzeption vorgelegt zu haben.

 

Sinnvoll ist deshalb ein „Masterplan City-Entwicklung“. Das bedeutet ein Ende des schlichten Wartens auf Investoren, um dann deren Vorstellungen planerisch umzusetzen. Da nennenswerte Neugründungen von Geschäften auf längere Sicht nicht zu erwarten sind, stellt sich auch die Frage, ob die Fußgängerzone nicht zu groß ist. Klar ist für die UWEG IFI, dass sie jede Ausweitung des Einzelhandels über das Tangentenviereck hinaus ablehnt.

Schon die Schaffung der Nordstadtarkaden waren vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ein Sündenfall. Würde der sich wiederholen, wären weitere Leerstände zwangsläufig. Allenfalls Angebote, die schon mehrfach vorhanden sind und wenig zur Attraktivität der Innenstadt beitragen wie Telefongeschäfte oder Tattooläden blieben als Alternative.

 

Ein aktives City-Management beginnt mit dem Benennen des Problems und dem Schaffen einer Aufbruchsstimmung. Es kommt darauf an, mit allen Beteiligten intensiver zu kommunizieren, zu vermitteln und damit zur Problemlösung beizutragen. Nur so kann eine attraktive und lebenswerte Innenstadt mit der Multifunktionalität von Wohnen und Arbeiten, von Kultur, Freizeit und Gastronomie entstehen.

 

Lesen Sie den gesamten Text als pdf-Download hier!

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Innenstadtentwicklung hier!

 

Zurück zu Homepage!

 

Ibbenbüren, den 27. Mai 2020

 

UWG IFI - Und das Jucken geht weiter!

EPS - Plage ist wieder da

 

Der IVZ vom 25.5.20 ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung beim Thema Eichenprozessionsspinner (EPS) aktuell wieder im Einsatz ist und die Bekämpfung nun wieder losgehe. Ferner wird der Bürger darauf hingewiesen, keine Nester zu benennen, da man ja nach Priorität bei Freibädern, Erholungsgebieten, Schulen, Spiel- und Bolzplätzen, sowie Schulen, Friedhöfen und Straßen über eine Fachfirma tätig würde.

 

Die UWG IFI übt an dieser Stelle heftige Kritik und führt dazu aus, dass sie es fatal finde, wenn erst jetzt damit begonnen wird, denn das Jahr hat schließlich 12 Monate und da es durchaus Alternativen der Bekämpfung gibt, ist es bedauerlich, nicht das ganze Jahr die Möglichkeiten der Bekämpfung zu nutzen.

 

Dieses wäre nach Überzeugung der UWG IFI auch möglich, wenn man mutiger Alternativen bei der Bekämpfung einsetzen würde. Genau das fand aber nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Auf diese Alternativen hat die UWG IFI in den Jahren 2018 und 2019 und 2020 durch Anfragen und Anträge hingewiesen und die Baumringe als nachhaltigste und kostengünstigste benannt.

 

Der löbliche Nistkastenbau einiger MitbürgerInnen ist ein Teil einer Lösung, genauso wie der praktizierte Einsatz durch das Absaugen. Das Absaugen ist allenfalls eine Teillösung, um an besonderen Stellen die gefährlichen Brennhaare, welche sich in den Nestern befinden, zu entfernen. Jedoch verhindert es auf Grund der zeitlichen Abläufe nicht, dass die Raupe sich entpuppt und als Falter die Eier für das kommende Jahr auf die Äste der gerade abgesaugten Eichen verbringt.

 

Um genau diesen Vorgang versuchsweise zu unterbinden, wären kostengünstige Baumringe eine weitere Teillösung, um die Population der Raupe spürbar zu dezimieren. Genau das findet beim Absaugen so aber nicht statt. Auf Antrag der UWG IFI wurde die Haushaltsposition für die EPS-Bekämpfung erhöht. Sinnvoll wäre, den Absaugauftrag so zu kürzen, indem man für alle städtischen Eichen Baumringe einkauft. Nach Auffassung der UWG IFI würde hierfür ein Drittel der Kostenposition benötigt. Die UWG IFI kontaktierte den Erfinder der Baumringe. Dieser steht für Gespräche jederzeit zur Verfügung.

 

Das zeitlich schleppende Absaugen ist nach Auffassung der UWG IFI eine teure und was die Population des Falters angeht, eine wenig Erfolg versprechende Maßnahme. Auch das im Artikel benannte Absaugen nach Priorität lässt Platz für weitere Kritik, denn es suggeriert dem Bürger eine Sicherheit, die es nicht gibt. Auch hier ist der Zeitfaktor zu benennen, denn um die Prioritätenliste abzuarbeiten, saugte die Firma bis ins Frühjahr ab.

Zudem ist es nach Auffassung der UWG IFI unwichtig, wo das Absaugen beginnt. Davon ist die UWG IFI überzeugt, weil die Brennhaare durch den Wind mehrere hundert Meter weit verteilt würden, d.h. die Haare aus den Gebieten, die gemäß Prioritätenliste später abgesaugt werden, je nach Windrichtung auch an den Orten ankommen, wo gemäß Liste früher abgesaugt wird!

 

Entsprechend wichtig wäre es, die Population zu unterdrücken. Neben den Meisen- und Fledermausnistkästen wären nach Auffassung der UWG IFI die Baumringe eine sinnvolle Ergänzung.

 

Die UWG IFI fragt sich, warum man hier auf den gestellten Antrag nur zögerlich einging.

 

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema!

 

Zurück zur Homepage!

 

 

Ibbenbüren, den 19. Februar 2020

 

Antrag auf stärkere Forcierung der Baumringe (Falle mit Kairomonen) bei der Bekämpfung des EPS

 

Eine wirkungsvolle Bekämpfung des EPS kann zwei Ziele erreichen. Zum Einen den Umweltschutz, denn unsere Bäume, wie auch die Eiche haben bereits mit vielen Problemen, wie Trockenheit, Sturm und andere Insekten zu Kämpfen. Zum Anderen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger durch Verringerung der gefährlichen Brennhaare. Jedes Mittel zur besseren Bekämpfung des EPS sollte daher genutzt werden.

 

Die UWG IFI fordert in Bezug auf die Drucksache 38/2020 ein Maßnahmenpaket. Die mechanische Bekämpfung alleine reicht nicht aus. Der Baumring verringert die Anzahl der Raupen deutlich. Laut Hersteller liegt der Wirkungsgrad zwischen 50 und 90 Prozent. Damit erreichen weniger Raupen das Stadium in dem die Brennhaare ausgebildet werden. Darüber hinaus bedeuten weniger Raupen auch einen geringeren Kahlfraß, der die Eichen belastet. Außerdem bleiben so natürlich auch weniger Nester, die mechanisch entfernt werden müssen.

 

Die aktuell geplante Testphase auf dem Gelände des Bibb ist aus Sicht der UWG - IFI überflüssig. Der Einsatz ist ausreichend erprobt worden und der Baumring wird in anderen Kommunen bereits montiert. Ibbenbüren muss jetzt schnell handeln und den EPS frühzeitig bekämpfen.

 

Die UWG IFI ist der Auffassung, dass eine Aufteilung der Mittel und eine Gleichstellung der Methoden die effektivste Form der Bekämpfung darstellt.

 

Teilen Sie uns Ihre Meinung zum Thema mit!

 

Zurück zur Homepage!

 

Ibbenbüren, den 12. November 2019

 

Antrag auf Ampeln mit Bergmannsmotiv in Ibbenbüren

 

Auf Wunsch vieler Ibbenbürener Bürger beantragt die UWG IFI erneut, an ausgewählten Standorten Ampelanlagen mit Bergmannsmotiven auszustatten. Eine solche Maßnahme soll die vorhandene Verbundenheit mit dem Bergbau symbolisieren.


Die UWG IFI ist nach Einholung weiterer Informationen der Auffassung, dass Städte in NRW grundsätzlich "Ampelmännchen" mit lokalem Bezug einführen können. Kommunen müssen lediglich beachten, dass es durch die abweichende Gestaltung nicht zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kommt. Diese Auskunft erteilte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst. Wenn man diese Sicherheitsbedenken ausräumen kann, besteht die Chance auf Einführung.

 

Die Bezirksregierung Münster teilte der UWG IFI mit Schreiben vom 02.10.2019 (Az. 25.02.03.08.01/Ibb_Ampelmänn2019_10_02) auf unsere schriftliche Anfrage u.a. mit, dass die endgültige Entscheidung der anordnenden Straßenverkehrsbehörde obliegt. Eine Durchschrift dieses Schreibens erging an Sie, Herr Bürgermeister, sowie an den Landrat Dr. Klaus Effing.

Soweit der UWG IFI bekannt ist, wurde ein diesbezüglicher Antrag durch die Stadt Ibbenbüren bei der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht gestellt.

 

Im Vorfeld eines solchen Antrages sollte allerdings eine lichttechnische Prüfung der Signalgläser mit Bergmannsmotiv durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgen. Außerdem sollte die Maßnahme mit der städtischen Versicherung abgeklärt werden.

Insgesamt sieht die UWG IFI durchaus die Möglichkeit der Genehmigung der Maßnahme. Wir verweisen dabei auf Großstädte mit Bezug auf den Bergbau in NRW, denen es schließlich auch möglich war, Ampelanlagen auf das Kumpelmännchen umzurüsten.

Da unseres Wissens noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, bitten wir dies nachzuholen und hoffen auf ein positives Ergebnis.

 

Unseren Antrag finden Sie auch als pdf-Download!

 

Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit, hier!

 

Ibbenbüren, den 25. März 2019

 

Bebauung des Magnusgeländes durch die IVZ jetzt in 2020

 

Fraktionsvorsitzender der UWG IFI-Fraktion Ludger Bitter verweist erneut darauf, dass die Fraktion dem neuen Planentwurf der agn/IVZ“, der am 20. März dieses Jahres im Rat vorgestellt wurde, nicht zugestimmt hat und auch nicht zustimmen wird.

 

In meiner Hh-Rede vom 14.12.2018 hab ich die Auffassung der Fraktion deutlich dargestellt:

 

"Ich wünsche uns, dass das Projekt Magnus mit größtmöglicher Offenheit vorangebracht wird. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die definitive Zusage des Bauherrn gilt, nämlich das Projekt ohne Wenn und Aber, 1 zu 1, wie im April 2017 vorgestellt, in einem Rutsch umzusetzen - und dies in Zusammenarbeit mit dem Nachbarn, sprich im Einklang mit dem Bodelschwingh-Areal, um auch städtebauliche Akzente zu setzen. Da nehme ich jetzt nicht nur die Verwaltung, sondern insbesondere auch den Bauherrn in die Verantwortung. Das Magnus-Gelände, verehrte RatskollegenInnen, ist aber mittlerweile wohl wieder in seinem Dornröschenschlaf versunken; und zurzeit findet sich wohl keiner, der es wieder wachküsst. Ich hoffe aber, dass der Schlaf nicht so lange dauert wie beim Vorgänger, denn der hat seinerzeit auch versprochen, dass sein Projekt 1 zu 1 in einem Guss hergestellt werde. Man muss auch wohl hier wieder ein großer Optimist sein.“

 

Der nunmehr vorgelegte Planentwurf der agn/IVZ hat mit dem Projekt von April 2017 nichts mehr zu tun. Ein Gebäude mit einer Höhe von rd. 25 m erdrückt jede städteplanerische Bauentwicklung ibbs. Das Eingangstor der Stadt ibb würde mit diesem geplanten Bauklotz mit Sicherheit nicht optisch aufgewertet. Die Auffassung der UWG IFI deckt sich insoweit mit der des von sechs renommierten Architekten besetzten Gestaltungsbeirats, der sich deutlich ablehnend zu diesem Projekt geäußert hat. Danach sei es aus städteplanerischer Sicht zwingend geboten, min. ein bis zwei Stockwerke niedriger zu bauen und Änderungen an der äußeren Fassade vorzunehmen. Der Rat der Stadt ibb ist nicht dafür da, die wirtschaftlichen Bedenken der IVZ durch eine weitere, städteplanerisch nicht vertretbare Aufstockung auszugleichen. Vorrang gebührt nach wie vor der innerstädtischen Gestaltung der Stadt ibb. Dieser Bauklotz trägt jedenfalls nicht dazu bei.

 

Ibbenbüren, den 11. Oktober 2016

 

Nichts ist´s mit lupenreinem Testat - Stellungnahme der UWG zu den bürgermeisterlichen Nebentätigkeiten

 

In der Veröffentlichung der IVZ vom 30.9.2016 unter der Überschrift „Kreis sagt: Keine Beanstandungen“ sind so viele sachliche Fehler enthalten, sodass dieser Artikel einer Richtigstellung bedarf.

 

Der Eindruck unsachlicher tendenziöser Wiedergabe wird verstärkt durch den Kommentar von Frau Sabine Plake, die mit der Feststellung endete, UWG hätte mit Dreck geworfen in der Hoffnung, dass auch bei falscher Tatsachenbehauptung etwas hängen bleiben würde. Sie führte weiter aus, dass diese Art des politischen Umganges strategisches Ziel der UWG IFI sei, um politische Gegner zu diskreditieren.

 

Nichts, nada, und noch weniger. Soviel zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht der IVZ-Autorin über die Behandlung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters in der jüngsten Ibbenbürener Ratssitzung.

 

Stattdessen viel meinungsmachende Berichterstattung statt eines Faktenchecks, die erste Tugend eines Berufsstandes wäre, der sich um Wahrheitsfindung auch nur im Entferntesten bemüht. Dazu wird ungeprüft die Darstellung der Stadtverwaltung übernommen und als korrekt behauptet. Daraus wird dann die journalistische Tatsachenbehauptung eines lupenreinen Testats der Kommunalaufsicht des Kreises für den Bürgermeister. Jedem Volontär müsste eine stellvertretende Redaktionsleiterin ein solches Pamphlet um die Ohren hauen – wenn sie die Grundlagen des Handwerks beherrschte.

 

Dabei wären die Tatsachen auch ohne Kenntnis der nicht öffentlichen Stellungnahme des Kreises für die IVZ-Autorin so einfach in Erfahrung zu bringen gewesen, und zwar ganz einfach durch lesen der eigenen Zeitung, sowie Blick in das Handelsregister und die Anwaltsordnung, die Gesetzesrang hat.

Im Übrigen führt auch die Kommunalaufsicht im Kern nur die rechtlichen Vorgaben auf, die sich absolut mit der Einschätzung decken, die die UWG IFI zum Antrag auf Überprüfung der bürgermeisterlichen Nebentätigkeiten veranlasst haben.

 

Hier also die öffentlich zugänglichen Fakten:

 

  1. Mit Datum vom 16.06.2015 ist die Schrameyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegründet worden und im Zuge dessen auch zeitnah beim Amtsgericht Steinfurt unter HRB 10907 eingetragen worden. Alleiniger Gesellschafter dieser Gesellschaft war und ist Dr. Marc Schrameyer, der bis zu seiner Amtsniederlegung auch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer gewesen ist, der von In-sich-Geschäften befreit war.

     

  2. Im September 2015 war Kommunalwahl. Dr. Schrameyer wurde zum Bürgermeister gewählt und hatte bis zum Amtsantritt einen Monat Zeit, seine persönlichen Dinge zu ordnen. Er hat in dieser Richtung nichts unternommen, sondern hat nur auf der Homepage und auf Briefbögen aufdrucken lassen, dass wegen Übernahme in das Bürgermeisteramt seine Anwaltszulassung ruhe. Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen hat er nicht gezogen.
     
  3. In Vorbereitung der Ratssitzung vom 24.01.2016 hat die Stadtverwaltung in der Drucksache 10/2016 die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters aufgeführt, und zwar u. a. auch die Geschäftsführung und das Halten der Gesellschafterstellung der Schrameyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dieses löste für UWG IFI weiteren Klärungsbedarf aus, wohlgemerkt initiiert durch eigenes Handeln des Bürgermeisters. Nach vorheriger Debatte der bürgermeisterlichen Nebentätigkeiten im Rat und Behauptung Dr. Schrameyers, das habe alles seine Richtigkeit, beantragt die UWG IFI am Montag, 29.02.2016 die Überprüfung durch die Kommunalaufsicht.
     
  4. Notariell beurkundet am Freitag, 04.03.2016 legt Dr. Schrameyer die Geschäftsführung nieder. Die Firma und der Gesellschaftszweck wurden geändert. Die Firma lautet nunmehr Schrameyer 1. Vorratsgesellschaft mbH; der Gegenstand des Unternehmens ist nur noch das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien. Diese Änderungen sind wirksam geworden mit Eintragung im Handelsregister am 10.03.2016.
     
  5. Die Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei ist mit Blick auf die Funktion von Dr. Schrameyer zumindest auch danach noch bis in die jüngste Vergangenheit mindestens irreführend.

 

Die Rechtsanwaltsordnung schreibt klar vor, dass Rechtsanwälte, die bezahlt im öffentlichen Dienst tätig sind, ihre Rechtsanwaltstätigkeit nicht ausüben dürfen. In § 59e, Abs. 1, ist zudem geregelt, dass Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur Rechtsanwälte sein können. Sie müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein. Paragraf 59f lautet wie folgt: Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss von Rechtsanwälten verantwortlich geführt werden. Die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein. Geschäftsführer kann nur sein, wer zur Ausübung eines Berufes in § 59e Abs. 1 (also Anwalt) berechtigt ist.

 

Die UWG IFI kommt angesichts dieser Faktenlage zu folgender Schlussfolgerung:

 

  1. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer hat gelogen, als er in der jüngsten Ratssitzung behauptete, die Geschäftsführertätigkeit der Schrameyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Antrag der UWG IFI niedergelegt zu haben.
     
  2. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer hat etwa fünf Monate lang, in unzulässiger Weise, die Nebentätigkeit eines Rechtsanwalts ausgeübt.
     
  3. Die Befürchtung unserer Wählergemeinschaft von möglichen Interessenkonflikten zwischen Bürgermeisteramt und nebenberuflicher Tätigkeit waren mehr als begründet. Denn als Geschäftsführer und Gesellschafter konnte er Kraft GmbH-Recht in alle Akten Einsicht nehmen, Mandate und Gewinne steuern und damit die größten Vorteile aus der Situation ziehen.

 

Druckversion | Sitemap
© Initiative Für Ibbenbüren, 28. März 2023